Polizei Oberammergau : OWI nach dem Naturschutzgesetz
Da sie Klappstühle sowie einen Kugelgrill und Grillkohle mit sich führten, erhielten sie den Hinweis, daß offenes Feuer bzw. das Grillen im Naturschutzgebiet verboten ist. Nachdem einer der Männer erwiderte, daß dies ja nur für 2 – 3 Stunden sei, …
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