Polizei Oberammergau : OWI nach dem Naturschutzgesetz
Da sie Klappstühle sowie einen Kugelgrill und Grillkohle mit sich führten, erhielten sie den Hinweis, daß offenes Feuer bzw. das Grillen im Naturschutzgebiet verboten ist. Nachdem einer der Männer erwiderte, daß dies ja nur für 2 – 3 Stunden sei, wurden die Männer nochmals über das Verbot belehrt. Wie sich ca. 50min später herausstellte, erfolglos. Bei der erneuten Kontrolle brannte die Holzkohle bereits im Grill. Die Männer erwartet nun eine Anzeige nach dem Bayer. Naturschutzgesetz.
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