Gemeinde Oberammergau Behinderten Frau Parkgebühr erlassen …

Oberammergau – Es war nur eine kurze Mitteilungsvorlage am Ende der öffentlichen Gemeinderatssitzung vergangene Woche in Oberammergau. Und doch zeigte die Information von Bürgermeister Arno Nunn, welch’ skurrile Blüten Entwicklungen in der Gesellschaft heute mittlerweile treiben. Es geht sogar soweit, dass nun der Gemeinde eventuell eine Strafanzeige droht.

Hintergrund ist die Geschichte einer schwerbehinderten Bürgerin: Sie hatte bisher einen Parkausweis für extra ausgewiesene Zonen von Stellplätzen im Kofelort. Da es solche Bereiche jedoch nicht in der Nähe ihrer Wohnung gibt, beantragte sie eine Genehmigung für eine Stelle, ihr Auto wohnungsnah abstellen zu dürfen. Wobei der Pkw dort niemand stört oder behindert. Bürgermeister Nunn befürwortete das Gesuch und erließ der Frau auch die Gebühr.

Dieses Gebaren missfiel offenbar jedoch einem Bürger, der eine Dienstaufsichtsbeschwerde im Landratsamt einreichte und den Vorfall auch der Regierung von Oberbayern meldete. Während die Kreisbehörde der Gemeinde nahelegte, das kostenlose, wohnungsnahe Parken in Wortform im nächsten Bescheid festzuhalten und damit die Angelegenheit zu „heilen“, monierte der Sachbearbeiter der Regierung die Praxis: Der Bescheid sei rechtlich war in Ordnung, jedoch fehlerhaft. Weil eben die Begründung für die kostenfreie Zuteilung des Stellplatzes in dem Bescheid nicht aufgeführt ist. Der Beschwerdeführer will sich offenbar mit dem Ergebnis der Stellungnahmen nicht zufrieden geben, und droht nun nach den Worten von Bürgermeister Arno Nunn gar mit einer Strafanzeige.

Der Oberammergauer Gemeindechef sieht dem „mit Gelassenheit“ entgegen: „Vielleicht findet man einen verwaltungsrechtlichen Haken an der Geschichte. In der Sache jedoch bin ich überzeugt, absolut richtig gehandelt zu haben

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