Verkehrsunfall ohne Personenschaden

Erst in Ettal stellte er fest, dass sein Ziel in Italien für ihn auf dem direkten Weg nicht zu erreichen war. Er entschloss sich deshalb der Sperrung am Ettaler Berg über Österreich auszuweichen. Hierbei übersah er aber die Abzweigung nach Linderhof. Um sein Ziel doch noch zu erreichen wollte er anschließend mit seinem Fahrzeug in der Einfahrt zur Klosterwiese wenden. Da in dem Augenblick aber ein ebenfalls aus Augsburg stammender 55jähriger trotz der durchgezogenen Fahrstreifenbegrenzung zum Überholen ansetzte kam es zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. An den Fahrzeugen entstand etwa 2.000 Euro Sachschaden, glücklicherweise wurde aber keiner der Insassen verletzt. Und so konnten alle nach der Unfallaufnahme ihre Fahrt fortsetzen.

Beide Unfallbeteiligten werden wegen ihres Verkehrsverstoßes belangt, wobei den Überholenden ein Bußgeld in Höhe von 300 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot erwartet.

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