Tod eines Zehnjährigen aus Lauerringen: Prozess gegen …
Staatsanwaltschaft, Verteidiger und Gericht einigten sich am Dienstag auf eine Einstellung des Verfahrens. Der Richter sei davon ausgegangen, dass es sich um ein sogenanntes Augenblicksversagen gehandelt habe, teilte der Direktor des Amtsgerichts, Christian Pritzl, mit. Dieses Versagen liegt immer dann vor, wenn ein konzentriert arbeitender Mensch für eine sehr kurze Zeitspanne die nötige Sorgfalt unwillentlich außer Acht lässt. Die beiden Schwimmmeister müssen daher nur eine Auflage von 3.000 beziehungsweise 2.400 Euro zugunsten einer gemeinnützigen Vereinigung zahlen.
Ihnen wurde von der Staatsanwaltschaft fahrlässige Tötung vorgeworfen, weil sie minutenlang nicht den Todeskampf des Jungen auf dem Überwachungsmonitor bemerkten. Immer und immer wieder lief der Todeskampf des zehnjährigen Lukas auf dem Bildschirm im Gerichtssaal. Richter, Staatsanwältin, Verteidiger, Schöffen und medizinische Sachverständige versuchten zu verstehen, was vor über einem Jahr im Schwimmerbecken im Erlebnisbad Wellenberg in Oberammergau passierte.
Zeitraum möglicher Rettung entscheidend
Der Knackpunkt für Richter Andreas Pfisterer war die Zeitspanne, wie lange der Junge noch hätte gerettet werden können. Gemeinsam mit einer Oberärztin, die als sachverständige Rechtsmedizinerin fungierte, versuchte der Amtsrichter das zu klären. Der Zehnjährige war nur rund eineinhalb Meter vom Beckenrand entfernt, trotzdem konnte er sich nicht retten. Warum, das wirft bis heute Fragen auf, die auch die geladenen Zeugen nicht beantworten konnten.
Zum Unglückszeitpunkt waren beide Schwimmmeister in der Überwachungskabine,
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