Junge ertrinkt – Verfahren gegen Bademeister eingestellt
Gut ein Jahr nach dem Tod eines Zehnjährigen in einem Schwimmbad hat das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen das Verfahren gegen zwei Bademeister gegen eine Geldauflage eingestellt. Der Richter sei davon ausgegangen, dass es sich um ein Augenblicksversagen gehandelt habe, teilte der Direktor des Amtsgerichts, Christian Pritzl, am Dienstag mit.
Die beiden Bademeister müssen eine Auflage von 3000 beziehungsweise 2400 Euro zugunsten einer gemeinnützigen Vereinigung zahlen.
Der Bub war im Juli vergangenen Jahres bei einem Badeausflug mit seiner Fußballmannschaft in einem Schwimmbad in Oberammergau bewusstlos aus dem Wasser gezogen worden und später im Krankenhaus gestorben. Die beiden Bademeister sowie drei Jugendbetreuer mussten sich deshalb wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
Zwei Bademeister auf 42.000 Quadratmeter
Entscheidend für den Richter war demnach das Zeitfenster, in dem der Junge hätte gerettet werden können. Die Zeitspanne sei nur sehr kurz gewesen, hieß es. Bei der Einstellung des Verfahrens, der die Staatsanwaltschaft zugestimmt habe, habe auch die Größe des Überwachungsbereichs eine Rolle gespielt, so Pritzl. Die beiden Bademeister waren zum Zeitpunkt des Unglücks für die 42.000 Quadratmeter große Anlage zuständig.
Als das Unglück geschah, waren beide in der Überwachungskabine und hatten, so haben sie es vor Gericht ausgesagt, zu dem Zeitpunkt mehrere andere mögliche Gefahrenstellen im Blick.
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