Ärger um Plakatwerbung der Linken in Oberammergau
– Reinhard Hoch, Sprecher der Linken für Garmisch-Partenkirchen, ist verwundert – und verärgert: „Die Wahlwerbung ist ein hohes Gut im Bundestagswahlkampf. Da stellt der Beschluss des Oberammergauer Gemeinderates eine empfindliche Behinderung der Meinungsfreiheit dar, die nicht hinzunehmen ist.“ Was den Parteimann auf die Palme bringt, ist der Umstand, dass im Passionsdorf an den Plakatwänden nur A2- und keine A1-Plakate wie sonst überall erlaubt sind.
Nach der Aussage Hochs habe seine Partei die Gemeinde Oberammergau per Mail am 26. Mai angeschrieben mit der Bitte, die Regularien über Plakatwerbung mitzuteilen. Hoch erstaunt: „Wir haben bis heute leider keine Antwort erhalten. Wenn man uns gesagt hätte, dass nur eine Plakatwerbung bis zu einer Größe von maximal DIN A 2 zulässig ist, hätten wir natürlich darauf verzichtet, A1 zu plakatieren.“ Jetzt verlangt die Kommune von der Linken, ihre Wahlwerbung wieder abzunehmen. Auch eine mögliche Geldbuße wird ins Spiel gebracht. Der Partei-Sprecher ist etwas verwirrt: „Überall woanders darf man A1 plakatieren, die kleineren Plakate werden von den Bürgern ja gar nicht wahrgenommen.“ Man werde der Aufforderung der Gemeinde jedenfalls nicht nachkommen, weil man über die geltende Verordnung ja nicht unterrichtet worden sei. Einem Ordnungsgeldbescheid sehe man gelassen entgegen, so Hoch.
Die verschwundene E-Mail
Im Januar 2014 hat der Gemeinderat in Oberammergau die Regularien über öffentliche Anschläge verabschiedet. Dabei wurden auch zehn Standorte für Plakatwände beziehungsweise Anschlagtafeln festgelegt. In Paragraph 3, Absatz 2, heißt es: „Die Anschläge dürfen eine maximale Größe von DIN A2 nicht überschreiten.“
Im Ordnungsamt der Gemeinde
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