Nach tragischem Todesfall im Oberammergauer Wellenberg: Prozess geht weiter

Oberammergau – Klarheit. Die erhofft sich Christian Langhorst vom zweiten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen. Klarheit darüber, wie der Betrieb im Erlebnisbad Wellenberg in Oberammergau läuft. Und auch „über die medizinischen Ursachen des Ertrinkens“. Der zehnjährige Bub, der im Juli 2016 tragisch zu Tode gekommen war, „befand sich nur etwa 1,10 Meter, gut eine Armlänge, vom Beckenrand entfernt“, sagt der Rechtsanwalt, der einen der beiden Bademeister vertritt. „Warum ist er nicht mehr rausgekommen?“ Die Aussage der medizinischen Sachverständigen, die für Dienstag als Zeugin geladen ist, erwartet er daher mit großer Spannung.

Im Raum steht fahrlässige Tötung – und die legt die Staatsanwaltschaft den Badermeistern zur Last, die an dem Unglückstag im Dienst waren. Gegen den Trainer und die beiden Betreuer der Fußball-Nachwuchsmannschaft aus Langerringen (Landkreis Augsburg), die mit zehn Kindern und fünf weiteren Erwachsenen den Ausflug zum Saisonabschluss organisiert hatten, stellte das Schöffengericht das Verfahren bereits am ersten Verhandlungstag ein – „wegen geringer Schuld“. Sie müssen allerdings eine Geldauflage zahlen. Denn über die mangelhaften Schwimmkenntnisse des Buben wussten sie Bescheid, nachdem der Zehnjährige vor der Rafting-Tour, dem ersten Programmpunkt an diesem Unglückstag, in Anwesenheit eines der Jugendbetreuer in Tränen ausgebrochen war.

Dass nun allein die Bademeister für den Ertrinkungstod des Kindes zur Verantwortung gezogen werden sollen, kann Rechtsanwalt Michael Röhrig genauso wenig nachvollziehen wie Langhorst. „Meiner Meinung nach haben sie ihre Aufgaben erfüllt“, betont Röhrig. Während sie auf die eine Gefahrenquelle im Rutschenhaus achteten, wo mehrere Kinder direkt hintereinander

Article source: https://www.merkur.de/lokales/garmisch-partenkirchen/oberammergau-ort29187/nach-tragischem-todesfall-im-oberammergauer-wellenberg-prozess-geht-weiter-8631152.html