Oberammergau: Steuernachzahlung wegen Rathaus-Umzug?

Oberammergau – Fast drei Jahre ist es her, dass die Gemeinde Oberammergau ihr Rathaus abgerissen und die Koffer gepackt hat. Seitdem nutzt ein Teil der Verwaltung das Pilatushaus als Sitz. Der Umzug schien als beste Lösung, da die Dorfbewohner per Bürgerentscheid das Ammergauer Haus als Alternative ausgeschlossen haben und ein Neubau nicht auf die schnelle zu realisieren war. Jetzt zeigt sich: Er könnte noch ein finanzielles Nachspiel haben.

Das Thema kam in der Werkausschuss-Sitzung auf, in der Werkleiter Walter Rutz die ersten Quartalszahlen für 2017 präsentiert hat. „Wir haben einen Betriebsprüfer vor Ort“, klärte Erster Bürgermeister Arno Nunn (parteifrei). Er wird klären, ob Oberammergau Steuern nachzahlen muss. Und nicht gerade wenig: Es geht immerhin um 90 000 Euro.

Die Summe könnte aufgrund eines komplexen Systems fällig werden, dass sich laut Rutz vereinfacht so erklären lässt: Bislang war das Pilatushaus, in dem unter anderem eine lebendige Werkstatt untergebracht ist, steuerlich dem Eigenbetrieb Kultur untergeordnet, was Vorteile brachte. Das Minus, das durch das Pilatushaus erwirtschaftet wird, fällt laut Rutz aufgrund dieser Effekte kleiner aus. Deshalb hieß es im Werkausschuss mehrfach, dass eine Steuerzahlung keinen Schaden bedeuten würde. In Frage kommt sie dadurch, dass das Gebäude nun großteils von der Verwaltung genutzt wird. Es fällt praktisch wieder in deren „Besitz“. Grundsätzlich gilt: Wenn die Gemeinde Geld vom Passions-Konto des Eigenbetriebs Kultur entnimmt, werden 16 Prozent Kapitalertragssteuer fällig. So könnte auch die veränderte Nutzung des Gebäudes steuerlich gewertet werden. „Könnte“, wie Rutz betont. Denn es gibt noch offene Fragen in

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