Landgericht München II: Vorbestrafte Frau muss hinter Gitter

München/Oberammergau – Drei Monate geht es für eine Frau ins Gefängnis: Zu diesem Urteil kam das Landgericht München II. Die mehrfach Vorbestrafte hatte sich in einem Oberammergauer Supermarkt kurzzeitig fünf Zeitschriften in die Tasche gestopft. 

Eine Hauswirtschafterin (45) aus Wildsteig muss wegen Diebstahls von fünf Zeitschriften für drei Monate hinter Gitter. Möglicherweise verlängert sich die Haftstrafe auch noch wegen einer widerrufenen Bewährung von 120 Tagessätzen.

Die mehrfach vorbestrafte Frau hatte im September 2014 in einem Supermarkt in Oberammergau zwischenzeitlich die Zeitschriften in ihre Handtasche gestopft. Anschließend legte sie die Schreibwaren in einen Sonderposten-Aufbau. Trotzdem galt das kurzfristige Einstecken als Diebstahl. „Die Frau hat innerhalb der Tabuzone den generellen Gewahrsam des Verkäufers gebrochen“, erklärte Staatsanwalt Alexander Strafner am Rande des Prozesses. Soll heißen: In einem Geschäft nichts in die Taschen oder die Handtasche stecken, sondern nur in Einkaufskorb oder -wagen. Aufgrund ihrer kriminellen Vergangenheit dürfte der 45-Jährigen diese Regelung bekannt gewesen sein. Trotzdem hatte sie die Zeitungen eng an sich genommen und das, obwohl ihr der Supermarktbetreiber Hausverbot erteilt hatte.

In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht München II versuchte sie nun dennoch einen Freispruch zu erlangen. Verteidiger Christian Langhorst argumentierte mit den psychischen Problemen der Frau. Sie leidet an Bulimie, verbunden mit Depressionen. Frühere Diebstähle betrafen stets hochkalorische Lebensmittel wie zum Beispiel Pfundstücke Butter. Doch im aktuellen Fall war sie nicht aus Angst vor einer solchen Fressattacke getrieben worden. Eigentlich sollte sie für die Arbeit Textilband zum Flicken eines Stuhlpolsters kaufen. Die Zeitschriften waren für sie

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