Mitwirkungsrecht für Oberammergauer Passionsspiele: Spielleiter …
Oberammergau – Es ist ein außergewöhnliches Privileg, dessen Bedeutung kein Auswärtiger je verstehen wird. Ein kostbarer Schatz, ein unumstößliches Recht, dem keine Schramme zugefügt werden darf. Nun wurde diskutiert, wie lange man in Oberammergau wohnen muss, um bei den Passionsspielen mitwirken zu dürfen.
Das Mitwirkungs- und Spielrecht bei den Oberammergauer Passionsspielen hat bei vielen Ammergauern den Status unantastbar. Spielleiter Christian Stückl wollte am Montag im Gemeinderat daran rütteln und „ein Zeichen setzen“: Voller Leidenschaft warb er dafür, den Passus, dass Gemeindeangehörige ihren ununterbrochenen Hauptwohnsitz seit mindestens 20 Jahren in Oberammergau haben müssen, um bei der Passion mitspielen zu dürfen, für die Spiele 2020 auf 15 Jahre herabzusetzen. Stückl scheiterte, wenn auch nur knapp: Mit 11:9-Stimmen lehnte das Ratsplenum seinen Vorstoß ab.
20-Jahres-Regelung besteht seit dem Jahr 1960
Man mag überrascht sein: Für das Gelübdespiel, das auf das Jahr 1634 zurückgeht, gibt es erst seit 1910 Mitwirkungsbestimmungen. Damals legte Prälat Joseph Schroeder fest, dass Mitwirkungswillige dafür zehn Jahre im Dorf wohnhaft sein mussten. Weiter informierte Christian Stückl im Gemeinderat, dass 1950 auf 15 Jahre erhöht wurde („Um die Flüchtlinge nicht dabei zu haben“) und die Regelung mit 20 Jahren erst seit 1960 gelte. Der Spielleiter plädierte mit Nachdruck dafür, auf 15 Jahre zu verkürzen: „Wenn einer nach Oberammergau zieht und irgendwann mitspielen will, sind 20 Jahre schon eine brutal lange Zeit.“ Davon abzurücken sei laut Stückl „eine tolle Geste“ und „ein Signal nach außen, dass wir die Leute schneller mitnehmen und im Ort integrieren“.
Der Regisseur rechnete