Ungeräumte Straße: Tiroler verklagt Oberammergau auf 15.000 Euro


Oberammergau – Er stürzte bei Glatteis und brach sich die Hüfte: Ein Tiroler verklagt die Gemeinde Oberammergau auf 15.000 Euro wegen ungeräumter Straße.

Eigentlich wollte der fahrende Händler Herbert Schwaiger (40) aus Tirol am 3. Dezember 2012 nur ein paar Lebensmittel in Oberammergau (Kreis Garmisch-Partenkirchen) ausliefern. Aber er verfuhr sich. Als sein Transporter bei Glatteis und Schneefall eine Steigung nicht mehr schaffte, stieg er aus und legte Schneeketten an. Doch dabei stürzte er auf der glatten Straße – und zertrümmerte sich Hüfte und Becken. Nun verklagt er die Gemeinde Oberammergau vor dem Landgericht München II auf 15 000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld.


Es ist die Frage, die sich immer wieder bei Stürzen auf öffentlichen Straßen stellt: Hat die Gemeinde ihre Pflicht zur Verkehrssicherung verletzt? Hätte sie besser räumen und streuen müssen? Die Kommune sagt: nein. Der Vorsitzende Richter sieht das in diesem Fall genauso. Denn die Rechtsprechung besagt Folgendes: Räum- und Streupflicht besteht für die Gemeinde auf verkehrswichtigen Straßen sowie auf Straßen mit belebtem Fußgängerverkehr. Weder das eine noch das

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