Gericht: Oberammergauer Schnitzschüler muss in die Psychiatrie


Oberammergau –  Keine Bagatelle: Ein Schüler der Oberammergauer Schnitzschule muss stationär in der Psychatrie aufgenommen werden. Er hatte zuvor einen Mitbewohner verletzt. 

Das Landgericht München II hat einen Schnitzschüler (27), der in einem Oberammergauer Haus zwei Männer angegriffen hatte, in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Der Mann leidet unter einer so genannten hebephrenen Schizophrenie und wusste während der Angriffe nicht, was er tat. Als in der Nacht auf den 19. Juli 2014 ein Streit um laute Musik ausgebrochen war, schlug der 27-Jährige einem anderen Schnitzschüler mit der Faust ins Gesicht. Seinem Vermieter warf er obendrein einen Steinmetzhammer hinterher, der den Mann allerdings verfehlte. Auch zuvor hatte der 27-Jährige schon Straftaten begangen.


Alle Beteiligten waren sich einig, dass der Schnitzschüler nun erst einmal stationär in der Psychiatrie untergebracht werden muss. Die Staatsanwältin schilderte, dass er wegen seiner psychischen Krankheit unter „formalen Denkstörungen“ leide. So dachte er etwa, dass andere seine Gedanken hören können. Wenn er sich eingeengt fühle, werde er

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